Letzten Freitag tagte die Kommission Milchhandel der LOBAG Milch AG und setzte dabei den Milchpreis für die Monate Juli, August und September fest. Unter Berücksichtigung der marktrelevanten Aspekte können für die genannte Periode 2 Rappen mehr ausbezahlt werden.
Im 2. Quartal 2010 bezahlte die LOBAG Milch AG ihren Milchproduzenten auf der Basismenge einen Milchpreis von 60 Rappen. Von diesem wurde ein Marktrückbehalt von 4.5 Rappen abgezogen. Ab 1. Juli beträgt der Marktrückbehalt 2.5 Rappen. Damit steigt der A-Preis unter dem Strich um 2 Rappen. Dieser Milchpreis gilt für 100% der Basismenge. Der Marktrückbehalt ist nötig, um die schrittweise wegfallen-de Exportstützung im Rahmen des „Schoggigesetzes“ auszugleichen. Die Preisbildung berücksichtigt ebenfalls die Segmentierung, welche verkaufsseitig mit gewissen Abnehmern vereinbart ist.
Die LOBAG Milch AG bedauert, dass die von der BO Milch beschlossene Richtpreiserhöhung von 3 Rappen durch die Milchverarbeiter nicht in vollem Umfang gewährt wurde. Sie wird sich innerhalb der BO Milch einsetzen, damit dies künftig nicht mehr vorkommt.
Medienmitteilung