Gibt es im neuen Abrechungssystem nur noch die Monatsmengen?
Nein, jeder Poollieferant kann per Rückantwortformular (Versand Ende 2011) das Modell Monatsabrechnung (neu) oder Jahresabrechnung (wie bekannt) individuell wählen.
Besteht die Gefahr, dass das mit dem neuen Mengenmanagement die Mengen ausgedehnt werden und so den Milchmarkt belasten?
Nein, die schweizweit grösste Marktausdehnung wurde in den Jahren 2006 / 2007 realisiert. Mit dem neuen Mengenreglement wird die Mengensteuerung mittels Festlegung des B-Preises auf die Nachfrage ausgerichtet.
Gibt es noch Übertragungen auf das folgende Milchjahr (Rollmenge)?
Beim Reglementübergang 2011/12 und ab 2012 gibt es keine Rollmenge mehr. Die Menge, die über die Basismenge und Zusatzmenge eingeliefert wird (bis und mit 31.12.2011), wird als „Überlieferungsabgabe“ resp. B-Preis der LOBAG Milch AG in Rechnung gestellt. Dieser B-Preis setzt sich wie folgt zusammen:
Durchschnittlicher A-Preis der LOBAG Milch AG abzüglich des tiefsten B-Preis der LOBAG Milch AG. Dies entspricht der Berechnung des B-Preises der LOBAG Milch AG der Jahresabrechner ab 2012.
Sind die Basismengen noch übertragbar?
Ja, Basismengen können weiterhin von PO LOBAG zu PO LOBAG Mitglied und innerhalb der Gruppe übertragen werden.
Gruppen:
Poollieferanten Monatsabrechnung
Poollieferanten Jahresabrechnung
Käserei- oder Molkereilieferanten
Können Basismengen weiterhin vermietet werden?
Aus administrativen Gründen (enorme Programmierkosten / Sonderanforderung zum aktuellen Programm analog zu MIBA / ZMP / Nordostmilch etc.) kann die Vermietung nicht aufrecht gehalten werden.
→ Wir empfehlen mit der Übertragung von A zu B die Rückübertragung von B zu A per Datum X im selben Schritt zu regeln (Verkauf und Rückkauf).
Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten Ihnen diese gerne hier.