Für die LOBAG ist klar, der Schutz und die Erhaltung der Fruchtfolgeflächen muss mindestens einen ebenso grossen Stellenwert besitzen wie die Revitalisierung von Fliessgewässern. Bei der Anhörung des BAFU zur Gewässerschutzverordnung hat die LOBAG eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.
Sehr viele Fliessgewässer verlaufen in landwirtschaftlich sehr wertvollem Kulturland. Über Jahrhunderte wurde durch kulturtechnische Massnahmen der Gewässerlauf so korrigiert, dass das umliegende Land vor Überschwemmungen besser geschützt wurde. Meist befinden sich auch im Umfeld der Fliessgewässer qualitativ sehr hochwertige Böden. Diese Böden stellen eine wichtige Einkommensquelle für die Landwirtschaft dar. Die Flächen im Talgebiet sind oft als Fruchtfolgeflächen ausgeschieden.
Bei den Revitalisierungsmassnahmen ist sehr wichtig, dass einerseits dem Schutz von Überschwemmungen die nötige Beachtung geschenkt wird und dass anderseits das Kulturland in Flussnähe, soweit als möglich, geschont wird. Insbesondere bei Fruchtfolgeflächen ist eine eingehende Interessenabwägung notwendig. Eine Erhöhung von gesetzlichen Mindestmassen darf nicht zu einem Verschleiss an Fruchtfolgeflächen führen.
Die LOBAG stellt häufig fest, dass in Naturschutzkreisen das Bewusstsein für die Erhaltung des Bodens als Produktions- und Nahrungsgrundlage untergeordnet vorhanden ist.
Die Erhaltung von Fruchtfolgeflächen ist ein gesellschaftspolitisches Anliegen, welches mindestens den gleichen Stellenwert hat wie die Revitalisierung der Fliessgewässer.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie
hier.